1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.4. Rechtsprechung
Zur Startseite
Gericht: Finanzgericht Baden-Württemberg 7. Senat
Datum: 1992-12-02
Az: 7 K 183/91
1. Die festgesetzte Einkommensteuer kann nicht (teilweise) erlassen werden, weil der Steuerpflichtige die Verwendung von Steuergeldern für finanzielle Leistungen des Staates an die Kirchen ablehnt. Die Pflicht zur Steuerzahlung verletzt weder das Grundrecht der Gewissensfreiheit noch den Gleichheitssatz. Die Entscheidung über die Verwendung der Steuergelder obliegt allein den gesetzgebenden Körperschaften im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Befugnisse.
2. Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH als unzulässig verworfen, Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen [amtl. Leitsatz]
Vgl. BVerfG 1993-09-08 (2 BvR 1707/93)
Fundstellen:
unveröffentlicht